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   VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18 HGW   

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VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18 HGW (https://dejure.org/2018,23428)
VG Greifswald, Entscheidung vom 03.07.2018 - 2 A 301/18 HGW (https://dejure.org/2018,23428)
VG Greifswald, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 2 A 301/18 HGW (https://dejure.org/2018,23428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 17553
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18
    Ist dem Kläger einer Feststellungsklage eine solche Rechtsposition nicht eingeräumt, ist seine Feststellungklage unzulässig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.1992 - 1 S 2242/91 - Juris Rn. 13).

    Weder diese besondere Bedeutung für das demokratische Leben, noch der mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz verfolgte Kontrollzweck rechtfertigen die Annahme, dass die Einhaltung dieser Allgemeininteressen durch einzelne Personen verlangt werden können müsse (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. Rn. 7 unter Aufgabe der gegenteiligen früheren Ausführungen im Urt. v. 24.04.2001 - 15 A 3021/97 - Juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.1992 a.a.O. Rn. 14).

    Eine Klage, die auf die Bekanntgabe eines in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Gemeindevertretungsbeschlusses gerichtet ist, stellt sich somit bei Fehlen ausdrücklicher anderweitiger Regelung als unzulässige Popularklage dar (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.1992, a.a.O. Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 15 A 3225/08

    Recht von Gemeindebürgern und Mitgliedern des Senats einer Hochschule im Blick

    Auszug aus VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18
    Die "Öffentlichkeit" steht synonym für die Allgemeinheit und verweist damit gerade nicht auf ein einem Individuum zuzuordnendes subjektiv-öffentliches Recht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.10.2010 - 15 A 3225/08 - Juris Rn. 5).

    Aus dem subjektiven Recht auf Zugang zu einer öffentlichen Sitzung folgt hingegen nicht auch ein subjektives Recht darauf, dass eine Sitzung öffentlich durchgeführt wird (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.10.2010 a.a.O. Rn. 4).

    Die Einhaltung der Sitzungsöffentlichkeit kann deshalb auch nach dieser Auffassung nicht von anderen Personen als den Mitgliedern der Vertretung verlangt werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.10.2010 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97

    Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit

    Auszug aus VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18
    Weder diese besondere Bedeutung für das demokratische Leben, noch der mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz verfolgte Kontrollzweck rechtfertigen die Annahme, dass die Einhaltung dieser Allgemeininteressen durch einzelne Personen verlangt werden können müsse (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O. Rn. 7 unter Aufgabe der gegenteiligen früheren Ausführungen im Urt. v. 24.04.2001 - 15 A 3021/97 - Juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.1992 a.a.O. Rn. 14).

    Auf die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Rechtsauffassung, wonach Gemeindevertretungsmitgliedern wegen der ihnen als Funktionsträger übertragenen Antragsrechte und der ihnen aus der Teilnahme an nicht-öffentlicher Sitzung erwachsenen Verschwiegenheitspflicht subjektive Organrechte im Zusammenhang mit der Sitzungsöffentlichkeit zustehen (so OVG Nordrhein-Westfalen Urt. v. 24.04.2001 a.a.O. Rn. 10 ff. und Urt. v. 28.10.2010 Rn. 10; ebenso VG Bremen, Urt. v. 21.03.2018 - 1 K 3698/16 - Juris; ; a.A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.05.1998 - 2 M 66/98 - Juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg a.a.O.), kam es vorliegend nicht an.

  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische

    Auszug aus VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18
    Damit soll die Popularklage im Verwaltungsprozess verhindert werden, bei der sich der Kläger zum Sachwalter öffentlicher Interessen oder rechtlich geschützter Interessen Dritter macht (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 A 1/13 - juris LS 1 und Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 C 15.14

    Ausbildungsförderung; Ausbildungsunterbrechung; Beurlaubung vom Studium;

    Auszug aus VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18
    Ergibt sich aus dem abschließenden Regelungscharakter einer Norm deren Spezialität, so drängt sie die Anwendbarkeit der allgemeineren Vorschrift zurück (BVerwG, Urt. v. 25.06.2015 - 5 C 15/14 - Juris Rn. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.1998 - 2 M 66/98

    Kommunalverfassung, Informationsrecht der Gemeindevertreter, Übersendung von

    Auszug aus VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18
    Auf die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Rechtsauffassung, wonach Gemeindevertretungsmitgliedern wegen der ihnen als Funktionsträger übertragenen Antragsrechte und der ihnen aus der Teilnahme an nicht-öffentlicher Sitzung erwachsenen Verschwiegenheitspflicht subjektive Organrechte im Zusammenhang mit der Sitzungsöffentlichkeit zustehen (so OVG Nordrhein-Westfalen Urt. v. 24.04.2001 a.a.O. Rn. 10 ff. und Urt. v. 28.10.2010 Rn. 10; ebenso VG Bremen, Urt. v. 21.03.2018 - 1 K 3698/16 - Juris; ; a.A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.05.1998 - 2 M 66/98 - Juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg a.a.O.), kam es vorliegend nicht an.
  • VG Gießen, 25.07.2003 - 8 E 2112/03

    Zutrittsverweigerung zu einer Sitzung der Gemeindevertretung

    Auszug aus VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18
    Auf die Rechtsprechung des VG Gießen in seinem Urteil vom 25.07.2003 - 8 E 2112/03 - werde insoweit verwiesen.
  • VG Bremen, 21.03.2018 - 1 K 3698/16

    Nicht-Öffentlichkeit einer Beiratssitzung des Waller Stadtteilbeirates -

    Auszug aus VG Greifswald, 03.07.2018 - 2 A 301/18
    Auf die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Rechtsauffassung, wonach Gemeindevertretungsmitgliedern wegen der ihnen als Funktionsträger übertragenen Antragsrechte und der ihnen aus der Teilnahme an nicht-öffentlicher Sitzung erwachsenen Verschwiegenheitspflicht subjektive Organrechte im Zusammenhang mit der Sitzungsöffentlichkeit zustehen (so OVG Nordrhein-Westfalen Urt. v. 24.04.2001 a.a.O. Rn. 10 ff. und Urt. v. 28.10.2010 Rn. 10; ebenso VG Bremen, Urt. v. 21.03.2018 - 1 K 3698/16 - Juris; ; a.A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.05.1998 - 2 M 66/98 - Juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg a.a.O.), kam es vorliegend nicht an.
  • VG Schwerin, 15.02.2021 - 1 A 770/20

    Klage gegen die Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen auf kommunaler Ebene durch

    Sie ist vielmehr ein synonym für die Allgemeinheit und verweist folglich nicht auf ein einem Individuum zuzuordnendes subjektiv-öffentliches Recht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 15 A 3225/08, juris Rn. 5; VG Greifswald Urteil vom 3. Juli 2018 - 2 A 301/18, BeckRS 2018, 17553 Rn. 20).

    Weder diese besondere Bedeutung noch der mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz verfolgte Kontrollzweck rechtfertigen die Annahme eines subjektiv-öffentlichen Rechts (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 15 A 3225/08, Juris Rn. 7 unter Aufgabe der gegenteiligen früheren Ausführungen im Urteil vom 24. April 2001 - 15 A 3021/97, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 19921 S 2242/91, juris Rn. 14; VG Greifswald Urteil vom 3. Juli 2018 - 2 A 301/18, BeckRS 2018, 17553, Rn. 21).

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